Wichtige Hinweise und Änderungen - Allgemeine Geschäftsbedingungen!
Reservierer/Anfragesteller - nachfolgend Mieter genannt
Warsteiner Camperpark - nachfolgend Vermieter genannt
Wir sind derzeit die einzigen (versicherten und genehmigten) Anbieter für Planwagenfahrten im Umkreis von 30-40 Km und sind gerne und schnell mal im Voraus ausgebucht. Daher bitten wir um frühzeitige Anfragen. Wir bitten schon jetzt um Verständnis, wenn wir Ihnen absagen müssen, denn leider können wir nicht alle Wünsche abdecken.
Reservierungen/Anfragen können nur Online über diese Internetseite gestellt werden. Telefonische Anfragen werden nicht berücksichtigt und weiterverwiesen.
Täglich kommen sehr viele Anfragen für Planwagenfahrten. Damit wir den Überblick nicht verlieren unterstützen Sie uns, indem Sie uns genaue und präzise Angaben folgender Punkte übermitteln:
- Zeitpunkt,
- Start- und Endpunkt (Angabe der Adressen)
- Anzahl der Personen
- mit oder ohne Getränke von uns
- wie lange möchten Sie gefahren werden
Solange diese Angaben nicht vorliegen, können und werden wir Anfragen nicht Bearbeiten bzw. Berücksichtigen. Hier können Sie eine Planwagenfahrt bequem buchen.
Die erhobenen Daten dienen sowohl der besseren Planung, aber auch der besseren Nachverfolgbarkeit bei eventuellen Schäden durch den Mieter und werden unmittelbar nach der durchgeführten Planwagenfahrt unwiderruflich gelöscht!
Vertrag
Nachdem eine Reservierung/Anfrage Online gestellt wurde, bekommt der Mieter per E-Mail eine Zu- bzw. Absage. Bei einer Zusage werden alle weiteren Parameter der Fahrt erörtert. Stehen alle Parameter fest, bekommt der Mieter einen schriftlichen Vertrag per E-Mail , der nach erfolgter Unterschrift, kurzfristig, ebenfalls per E-Mail an den Vermieter zurückgesendet werden muss. Liegt vor Antritt der Planwagenfahrt kein unterschriebener Vertrag vor, findet die Planwagenfahrt nicht statt.
Kaution
Leider kommt es in letzter Zeit immer häufiger vor, dass der Planwagen äußerst verschmutzt und beschädigt wird. Dieses wird nicht weiter geduldet und hingenommen. Deshalb behält sich der Vermieter ab sofort vor, bei entsprechenden Gruppen eine Kaution für Reinigung und Reparaturen in Höhe von min. 200,- Euro vor Antritt der Planwagenfahrt in Bar zu erheben. Wird der Planwagen nach der Fahrt sauber und ohne Beschädigungen verlassen, wird die Kaution unverzüglich zurückgegeben. Ist der Planwagen stark verschmutz oder beschädigt, wird die Erstattung der Kaution entsprechend des Verschmutzungsgrades und/oder Reparatur des Schadens, gemindert bzw. mehr in Rechnung gestellt.
Festpreis
Grundsätzlich wird mit keinem Mieter ein Festpreis vereinbart! Der genannte und vorgegebene Preis ist ein Richtwert zu der angefragten Planwagenfahrt. Er bleibt bestehen, solange sich die Planwagenfahrt in dem vorgegebenen Rahmen bewegt. Wird dieser Rahmen zugunsten des Mieters verlassen, bekommt der Mieter den Ausgleich erstattet. Wird der Rahmen zu Gunsten des Vermieters verlassen, wird der Preis entsprechend der zu dem Zeitpunkt gültigen Preisliste nachberechnet.
Kostenausgleich/Bezahlung
Vor Antritt der Planwagenfahrt wird der zunächst vertraglich vereinbarte Preis zuzüglich der Kaution in Bar entrichtet.
Hausrecht
Der Planwagen steht im Eigentum des Vermieters. Jeder Fahrer des Planwagengespannes vertritt somit das Hausrecht des Vermieters. Die Entscheidung, ob stark alkoholisierte Personen oder Gruppen die Planwagenfahrt antreten dürfen sowie das entfernen von Personen oder Gruppen während der Planwagenfahrt wegen Nichteinhaltung von Recht und Ordnung, obliegt ihm.